Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist laut § 35 Grundgesetz …

24. Mai 2007 17:01

Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist laut § 35 Grundgesetz nur im Falle von “Nationalen Katastrophen” oder Unglücksfallen gestattet.

“Zwar ist der G8-Gipfel und seine Beschlüsse eine Katastrophe für Millionen von Menschen. Dies dürfte aber kaum den Einsatzbefehl der Bundeswehr begründen”, erklären Gipfelgegner.

Quelle: Indymedia

Danke an Felix für den Hinweis.

  1. 2 Reaktionen

  2. Von Lupe am 25. Mai 2007 um 22:29 Uhr

    g8 ist für jedes land eine katastrophe, zumindest eine finanzielle katastrophe. und heraus schauen tut ja auch bedenklich wenig. schlage vor, die machen ihre gipfel im irak, sobald bush dort alles unter kontrolle hat (sprich, gar nie mehr).

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  2. 26. Mai 2007: Die Realität » Blog Archive » Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist laut § 35 Grundgesetz …

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