Du nix sprechen Deutsch? Du nix dürfen nach Deutschland!

29. Januar 2008 16:55

Ich kann nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte.

Subjekt, Prädikat, Objekt

Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten nachziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können. (…)

Die Klägerin, eine 1982 geborene indische Staatsangehörige, hatte sich nach ihrer Hochzeit mit ihrem in Deutschland lebenden deutschen Ehemann bei der Deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. …

Die Klage hatte gleichwohl keinen Erfolg, weil die Klägerin nach Überzeugung des Gerichts die gesetzlichen Mindesterfordernisse hinsichtlich ihrer zu verlangenden deutschen Sprachkenntnisse nicht erfülle.

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  1. 2 Reaktionen

  2. Von Felix am 30. Jan 2008 um 07:25 Uhr

    “…auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können.”
    Ich bitte zu bedenken, daß es auch “Deutsche” gibt die damit so ihre Probleme haben.

  1. 1 Trackback(s)

  2. 31. Jan 2008: JurBlog.de

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