Bilderrätsel (23) – Auflösung: A.C.A.B.

Es war nicht leicht, man musste um einige Ecken denken. Aber es wurde in den Kommentaren ja von Pünktchen schon angedeutet:

ApfelCitroneAnanassBanane

Always cary a bible

Richtig war dann natürlich das gesuchte A.C.A.B. Und meine linken Freunde kennen das natürlich. ;)

A.C.A.B. steht für die englischsprachige Parole “All Cops Are Bastards”, zu deutsch: “Alle Bullen sind Bastarde”. Wie steht es aber um die Strafrechtlichkeit dessen?

Lesen wir dafür doch mal bei einem Blogger, der sich damit auskennt, nämlich bei Anwalt Udo Vetter vom lawblog:

Wer Polizisten “A.C.A.B.” zuruft, macht sich wegen Beleidigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

(…)

Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten (“cop”) als “bastard” sei sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und sei nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte.

(…)

Das Gericht weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, es sei anders zu beurteilen, wenn sich die Buchstabenfolge “A.C.A.B.”, zum Beispiel als Aufdruck eines T – Shirts, ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet. In diesen Fällen kann es sich um eine nicht ausreichend konkretisierbare Kollektivbezeichnung handeln. Diese wäre straflos.

Also um es kurz zu machen: Wenn Ihr bei einer Demo einen Polizisten ins Gesicht schaut und ihm ein A.C.A.B. entgegenschreit, dann ist das eine Straftat. Wenn Ihr das allerdings auf einem T-Shirt oder einem Aufnäher auf dem Rucksack stehen habt, dann ist das ok. Was aber am Ende wahrscheinlich trotzdem keinen Polizisten davon abhalten wird, Euch den Gummiknüppel in die Fresse zu hauen. Das zeigt auch dieses Beispiel aus Stuttgart, welches bei Thomas Trueten beschrieben ist:

Bereits im Vorfeld kam es zu massiven Vorkontrollen und Ingewahrsamnahmen von mindestens 27 Demonstranten wegen Halstüchern, aber auch wegen T-Shirts mit “A.C.A.B.”-Aufschrift (ist laut Grundsatzurteil vom Februar übrigens nicht strafbar!).

Schwieriger wird es wahrscheinlich, wenn Ihr das einer Hundertschaft entgegenschreit, denn diese ist ja meines Ermessens nach durchaus eine abgegrenzte Personenmehrheit. Aber es gibt ja auch noch witzigere Sprüche wie: “Eure Kinder, werden so sein wie wir!” Wenn das ein Polizist als Beleidigung auffasst, dann sollte man sich fragen, ob er den Rufer damit nicht auch beleidigt. ;)

Hier nochmal ein Ausschnitt aus Wikipedia dazu:

Das Amtsgericht Tiergarten entschied 2000 in einem Urteil wegen Beleidigung, dass die durch die Abkürzung A.C.A.B. implizierte Aussage, alle Polizisten seien Bastarde höchstens eine Beleidigung eines Kollektivs sein könne, dieses sei aufgrund der unüberschaubaren Masse an Polizisten jedoch nicht ausreichend definierbar. In der Urteilsbegründung heißt es dazu wie folgt:

“Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck “A.C.A.B.”) nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da dies die Abkürzung für den englischen Satz “All Cops Are Bastards” sein soll. [...]“

“Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite “Soldaten sind Mörder”-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. [...]“

“Sollte es sich bei der [...] Abkürzung “A.C.A.B.” um den englischen Satz “All Cops Are Bastards” handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich “alle Polizisten” (“All Cops”) getroffen. “Alle Polizisten” ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306f. zum Problem der Formulierung “Alle Soldaten”) kein ausreichend definiertes Kollektiv. [...] Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, daß der Angeschuldigte seiner Mißachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe zu werten.”

- Beschluss des Amtsgericht Tiergarten vom 19. Januar 2000

Das Amtsgericht hat in diesem Urteil in Anlehnung an das Soldaten sind Mörder Urteil des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht, dass nur eine definierbare und eingrenzbare Gruppe durch die Aussage ACAB beleidbar sei.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat die Auffassung des Amtsgerichts Tiergarten, hinsichtlich der Revision in der Jugenstrafsache 1 Ss 329/2008 des Amtsgerichts Waiblingen bestätigt.

“Es sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Tatrichter der genannten Buchstabenkombination den Sinngehalt “all cops are bastards” beigemessen habe. Denn die Abkürzung “A.C.A.B.” werde in Jugendsubkulturen und auch in der rechten Szene für diese englischsprachige Parole verwendet und andere Deutungen seien im vorliegenden Fall auszuschließen. Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten (“cop”) als “bastard” sei sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und sei nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. Die Formalbeleidigung sei daher weder durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß Â§ 193 Strafgesetzbuch noch durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gerechtfertigt. [...]
Hinweis: Anders wird die Strafbarkeit zu beurteilen sein, wenn sich die Buchstabenfolge “A.C.A.B.”, zum Beispiel als Aufdruck eines T – Shirts, ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet. In diesen Fällen kann es sich um eine nicht ausreichend konkretisierbare – und damit straflose – sog. Kollektivbezeichnung handeln.”

- Beschluss vom 23. Juni 2008

ENDE WIKIPEDIA

  1. 2 Reaktionen

  2. Von Mephane am 17. Jul 2008 um 10:18 Uhr

    Gut zu wissen. :twisted:

  3. Von kaixo am 18. Jul 2008 um 00:21 Uhr

    bin jetzt mit ACAB von the oppressed im ohr das rote blog am weiterlesen.. :grin:

    super-idee mit dem rätsel!

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