Geplante Änderung des Versammlungsgesetz in Baden-Württembergs
Es war natürlich klar, das Bayern auf Dauer nicht alleine stehen wird mit seiner Änderung des Versammlungsgesetzes. Als nächtes zieht Baden-Würtemberg nach.
Siehe dazu: “CDU will in Baden-Württemberg das Versammlungsrecht aushöhlen” bei scharf links sowie “Landesregierung Baden-Württembergs will Demonstrationsrecht beschränken” bei Daten-Speicherung.de.
Es soll gesetzlich verankert werden, dass die Versammlungsbehörde im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung für ihre Maßnahmen auch die von der Versammlung ausgehenden Beeinträchtigungen Dritter zu berücksichtigen hat. Auch hierzu stellen sich viele Fragen: Wer entscheidet darüber wann und ob eine Veranstaltung verhältnismäßig ist? Welcher Dritte ist gegebenenfalls beeinträchtigt? Der Arbeitgeber bei einer Streikdemo? Der Waffenhändler bei einer Informationsveranstaltung? Die Botschaft eines kriegsführenden Landes bei einer Friedensdemo?
Bei Daten-Speicherung.de findet man auch noch ein Beitrag zur geplanten Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg. Darin enthalten sind u.a. Forderungen wie:
Die Festnahme einer Person soll keiner richterlichen Überprüfung bedürfen, “wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes des Gewahrsams ergehen würde”. Richterliche Entscheidungen sollen künftig auch mündlich ergehen dürfen und ohne Mitteilung an den Betroffenen wirksam sein.
Hier wird dann sicher in Zukunft gelten: Erst schießen, dann fragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die anderen Bundesländer nachziehen. Deutschland ist weiter auf dem Weg zum Überwachungs- und Polizeistaat ohne Rechte seiner Bürger.
Unseren Größten Verfassungsschützer aller Zeiten (GröVaZ), Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, wird es freuen.







6 Reaktionen
Von Thomas am 31. Aug 2008 um 00:16 Uhr
Diejenigen Behörden und im Streitfall diejenigen Gerichte, die immer dann entscheiden, wenn es im öffentlichen Recht um Verhältnismäßigkeit geht. Und um die geht es immer, wie – allerdings nur implizit – Art. 20 Abs. 3 GG festlegt.
Den Personenkreis kann man aufgrund jahrzehntelanger Rechtsprechung aus anderen Rechtsgebieten anhand relativ klarer Kriterien festlegen. Restunklarheiten würden im Laufe der Zeit auch beseitigt.
Wenn der Festgenommene nicht mehr in Gewahrsam ist, braucht das auch kein Gericht mehr überprüfen. Das ist eigentlich eine recht klare Sache. Außerdem gibt es bei Festnahmen praktisch immer ein sog. Rehabilitationsinteresse, wodurch man eine Fortsetzungsfeststellungsklage erheben kann, die dann die Feststellung der Rechtswidrigkeit ermöglicht.
Das scheint leider auch das Motto mancher Gruppen zu sein, sobald irgendein Gesetz geändert wird und man irgendein Wort darin nicht auf Anhieb versteht… Und dann muß man sich halt nicht wundern, wenn auch berechtigte Kritik nicht ernstgenommen wird.
Von Woschod am 31. Aug 2008 um 10:59 Uhr
Warum dann überhaupt eine Änderung des Gesetzes?
Übrigens, Thomas, was ist denn eigentlich aus der Bayernpartei-Anfrage zu “Zwei-Personen-Versammlungen” geworden?
Von Fulluht am 31. Aug 2008 um 17:20 Uhr
Das Nichtverstehen beschränkt sich wohl kaum auf einzelne Gruppen. Frag Otto Normalbürger, was er von der deutschen Justiz versteht/hält. Die Antwort ist wahrscheinlich: Nichts. Das ist kaum verwunderlich bei dem ewig weiterwuchernden Paragraphendschungel. Man braucht ja schon einen Anwalt allein um das Justizdeutsch zu verstehen. Erich Buchholz hat die Misere wunderschön analysiert. http://www.kai-homilius-verlag.de/autoren/autor_new.php?autor=139
Von Ralf am 2. Dez 2008 um 16:59 Uhr
Würden sich die ehrbaren Demonstrationsteilnehmer immer ganz klar von den gewaltbereiten distanzieren, z.B. indem man vermummte und bereits gewaltbereite bekannte Personen (oft schwarz gekleidet, z.T. vermummt, im Block auftretend, sich hinter zusammengeknoteten Bannern verschanzend, um gewaltätige Aktionen aus der Menge heraus vorzubreiten und auszuführen) von der Versammlung ausschließt, wäre diese Diskussion hier überflüssig. Wer in unserem Land sich friedlich und ohne Waffen versammelt muß sich nicht vor polizeilicher Willkür oder polizeilichen Übergriffen fürchten.
Von Woschod am 2. Dez 2008 um 17:49 Uhr
Vorurteile sind doch was Schönes, sie machen die Welt so einfach. Stimmts Ralf?
Von Thomas Trueten am 5. Dez 2008 um 00:58 Uhr
Ralf, das hört sich an wie eine Werbebroschüre aus dem
bayerischenbaden-württembergischen Innenministerium…Merke: Kein Veranstaltungsleiter kann “Störungen” unterbinden. Mittels Provokateuren kann man so jederzeit einen Vorwand für die Beendigung einer Demonstration liefern…
Provokateure sind meiner bescheidenen Meinung nach vor allem die waffenstarrenden Robocops, die viele Demonstrationen säumen.