Spotlight (13) – Proteste gegen Änderungen des Versammlungsrechtes sowie des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg

19. Oktober 2008 22:39

Siehe dazu bei trueten.de

In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden:
1. der Ort der Versammlung,
2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung,
3. das Versammlungsthema,
4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters,
5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag,
6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen,
7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung,
8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten technischen Hilfsmittel und
9. die vorgesehene Zahl von Ordnern,
10. der beabsichtigte Streckenverlauf,
11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).

Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail.”

  1. 3 Reaktionen

  2. Von mephane am 20. Okt 2008 um 08:43 Uhr

    War ja abzusehen, immerhin war derartiges schon bald nach der Verkündung des neuen bayrischen Gesetzes angeklungen, und BW ist sowieso Bayern leider nicht nur geographisch, sondern auch politisch sehr nahe… :evil:

  3. Von sven am 20. Okt 2008 um 20:16 Uhr

    @mephane:
    Die politische Situation in BW und Bayern unterscheidet sich schon ein wenig: Bei der letzten Landtagswahl erzielte die Union in BW einen größeren Stimmenanteil.
    :mrgreen: :twisted: :mrgreen:

  4. Von Thomas Trueten am 20. Okt 2008 um 22:43 Uhr

    @sven: Zudem werden bei uns weniger Lederhosen getragen.

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