“Blockaden generell sind jedoch nicht strafbar”
Stadt Dresden hat Unrecht, OVG sagt: öffentliches Probesitzen für die Massenblockaden am 13.2. erlaubt
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Stadt Dresden hat Unrecht, OVG sagt: öffentliches Probesitzen für die Massenblockaden am 13.2. erlaubt
Veröffentlicht am 30. Januar 2010 um 4:28 in 13. Februar, Antifaschismus, Dresden und 1517 mal gelesen.
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