Achtung, Antifaschist! Kriminell?


Am 29. September 2006 wurde der Antifaschist Jürgen Kamm vor dem Stuttgarter Landgericht zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein "Verbrechen" bestand darin, mit T-Shirts zu handeln, welche ein zerbrochenes oder durchgestrichenes Hakenkreuz zeigten. Ein eindeutig antifaschistisches Symbol. Der Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler befürchtet, damit könnten Hakenkreuze wieder salonfähig werden und beruft sich auf den Paragraphen 86a des StGB: "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen." Im Widerspruch steht dazu sogar der sächsische Verfassungsschutz, der solche Symbole für unbedenklich hält. (Quelle: SPIEGEL ONLINE)

Zu dem Urteil äußerte sich Ulla Jepke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE/PDS:
"Dieses Urteil gegen einen Antifaschisten ist nicht nachvollziehbar und spricht allem antifaschistischem Engagement in diesem Lande Hohn. Es darf keine Rechtskraft erlangen. Wer gegen faschistische Gesinnung sichtbar protestieren will, dem bietet sich das durchgestrichene Hakenkreuz als einfaches Symbol an. Daraus die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu machen verkehrt den Sinn und Zweck der Anstecker und Aufnäher ins Gegenteil. Die NPD klatscht in die Hände ob solcher Gesinnungshuberei. Anscheinend ist eine gesetzliche Klarstellung dringend notwendig, um solch haarsträubende Urteile in Zukunft zu verhindern." (Quelle: www.ulla-jelpke.de)

Dies ist nicht der erste, völlig unverständliche Fall eines Verfolgung von Antifaschisten, die mit eben solchen Symbolen zeigen, das sich sich klar gegen Symbole des Nationalsozialismus stellen.
In Stade (bei Hamburg), beschlagnahmte die Polizei Plakate des VVN/BdA, die ein in die Mülltone geworfenes Hakenkreuz zeigen. Die Polizei sah darin einen eindeutigen Rechtsverstoß und verhinderte damit den Protest gegen einen Infostand der NPD.
Zur Beschlagnahme von Anti-Nazi-Plakaten der VVN-BdA und Bündnis90/Die Grünen in Stade erklärte Werner Pfennig, Vorsitzender der VVN-BdA:
"Mitglieder der VVN-BdA und der Grünen Jugend haben mit ihrer Plakataktion in Stade ein Zeichen gegen den erstarkenden Neofaschismus gesetzt. Daraus ein Verfahren wegen §86a Strafgesetzbuch zu konstruieren ist offensichtlich widersinnig. Es ist etwa so als ob man behauptete, ein Parkverbotsschild würde zum Parken auffordern.
In einem ähnlich gelagerten Fall in Baden-Württemberg kam es zu einem Freispruch. In dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.März heißt es: 'Der Verdacht einer Straftat nach § 86a STGB ist nicht gegeben...Im Hinblick auf die vorliegend verfahrensgegenständlichen Buttons und die Flugblätter ist schon auf den ersten Blick jedem unvoreingenommenen Betrachter klar, das die Bezugnahme auf das nationalsozialistische Kennzeichen in jeweils nachdrücklich ablehnendem Sinne geschieht...'
Wir fordern die Herausgabe der Plakate, die Einstellung des Verfahrens und ein Ende dieser Einschüchterungsversuche insbesondere gegenüber politisch wachen jüngeren Menschen." (Quelle: VVN/BdA)

Es ist offensichtlich Taktik des Staates, mit Berufung auf den §86a, Antifaschisten einzuschüchtern und ihnen die Möglichkeit zu nehmen, ihren Protest durch eindeutige Symbole zu zeigen. Dem ist entschieden entgegenzutreten. Mit der Aktion "Achtung, Antifaschist! Kriminell?" möchte ich das Bewusstsein in der Öffentlichkeit wecken und dazu auffordern, das antifaschistische Symbol so oft wie möglich zu zeigen.

Wir lassen uns nicht einschüchtern!


(Dieser Text und das Symbol sollen weiter kopiert und verbreitet werden)