Am 29. September 2006 wurde der Antifaschist
Jürgen Kamm vor dem Stuttgarter Landgericht zu 3600 Euro
Geldstrafe verurteilt. Sein "Verbrechen" bestand darin, mit T-Shirts zu
handeln, welche ein zerbrochenes oder durchgestrichenes Hakenkreuz
zeigten. Ein eindeutig antifaschistisches Symbol. Der Oberstaatsanwalt
Bernhard Häußler befürchtet, damit könnten
Hakenkreuze wieder salonfähig werden und beruft sich auf den
Paragraphen 86a des StGB: "Verbreiten von Propagandamitteln
verfassungswidriger Organisationen." Im Widerspruch steht dazu sogar
der sächsische Verfassungsschutz, der solche Symbole für
unbedenklich hält. (Quelle:
SPIEGEL ONLINE)
Zu dem Urteil äußerte sich Ulla Jepke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE/PDS:
"Dieses Urteil gegen einen
Antifaschisten ist nicht nachvollziehbar und spricht allem
antifaschistischem Engagement in diesem Lande Hohn. Es darf keine
Rechtskraft erlangen. Wer gegen faschistische Gesinnung sichtbar
protestieren will, dem bietet sich das durchgestrichene Hakenkreuz als
einfaches Symbol an. Daraus die Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen zu machen verkehrt den Sinn und
Zweck der Anstecker und Aufnäher ins Gegenteil. Die NPD klatscht
in die Hände ob solcher Gesinnungshuberei. Anscheinend ist eine
gesetzliche Klarstellung dringend notwendig, um solch
haarsträubende Urteile in Zukunft zu verhindern."
(Quelle:
www.ulla-jelpke.de)
Dies ist nicht der erste, völlig unverständliche Fall eines
Verfolgung von Antifaschisten, die mit eben solchen Symbolen zeigen,
das sich sich klar gegen Symbole des Nationalsozialismus stellen.
In Stade (bei Hamburg), beschlagnahmte die Polizei Plakate des VVN/BdA,
die ein in die Mülltone geworfenes Hakenkreuz zeigen. Die Polizei
sah darin einen eindeutigen Rechtsverstoß und verhinderte damit
den Protest gegen einen Infostand der NPD.
Zur Beschlagnahme von Anti-Nazi-Plakaten der VVN-BdA und
Bündnis90/Die Grünen in Stade erklärte Werner Pfennig,
Vorsitzender der VVN-BdA:
"Mitglieder der VVN-BdA und der
Grünen Jugend haben mit ihrer Plakataktion in Stade ein Zeichen
gegen den erstarkenden Neofaschismus gesetzt. Daraus ein Verfahren
wegen §86a Strafgesetzbuch zu konstruieren ist offensichtlich
widersinnig. Es ist etwa so als ob man behauptete, ein
Parkverbotsschild würde zum Parken auffordern.
In einem ähnlich gelagerten Fall
in Baden-Württemberg kam es zu einem Freispruch. In dem Urteil des
Landgerichts Stuttgart vom 22.März heißt es: 'Der Verdacht
einer Straftat nach § 86a STGB ist nicht gegeben...Im Hinblick auf
die vorliegend verfahrensgegenständlichen Buttons und die
Flugblätter ist schon auf den ersten Blick jedem
unvoreingenommenen Betrachter klar, das die Bezugnahme auf das
nationalsozialistische Kennzeichen in jeweils nachdrücklich
ablehnendem Sinne geschieht...'
Wir fordern die Herausgabe der
Plakate, die Einstellung des Verfahrens und ein Ende dieser
Einschüchterungsversuche insbesondere gegenüber politisch
wachen jüngeren Menschen." (Quelle:
VVN/BdA)
Es ist offensichtlich Taktik des Staates, mit Berufung auf
den §86a, Antifaschisten einzuschüchtern und ihnen die
Möglichkeit zu nehmen, ihren Protest durch eindeutige Symbole zu
zeigen. Dem ist entschieden entgegenzutreten. Mit der Aktion "Achtung,
Antifaschist! Kriminell?" möchte ich das Bewusstsein in der
Öffentlichkeit wecken und dazu auffordern, das antifaschistische
Symbol so oft wie möglich zu zeigen.