Archiv für die Kategorie ‘Versammlungsgesetz’

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Zur Durchsuchung des Büros der Parkschützer in Stuttgart erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Einsatz bewaffneter Zivilfahnder verstößt gegen Versammlungsrecht

Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements (GWM) am 20.6.2011 weist das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.

Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders nicht geschehen.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.

Wir weisen weiter darauf hin, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an zwei Bedingungen geknüpft ist: „friedlich und ohne Waffen“.

Entdecken Versammlungsteilnehmer Personen in Zivil mit Schusswaffen in der Versammlung, so ist es durchaus angezeigt, diese Personen aus der Versammlung zu entfernen, da die gesamte Versammlung andernfalls verboten und aufgelöst werden kann. Ganz abgesehen von der Gefährdung der Versammlungsteilnehmer durch diese Schusswaffe.

Thomas Trüten, Bündnissprecher, kritisiert auch die Informationspolitik der Pressestelle der Polizei: „Die Pressestelle spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie? Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21-Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“

Thomas Trüten weiter: „Der Einsatz von Zivilfahndern als „Agent Provocateur“ gehört inzwischen offensichtlich zur Polizeipraxis. Ich verweise auf ähnliche Vorgänge beim G8-Gipfel in Heiligendamm und nicht zuletzt am 30.9.2010 in Stuttgart.“

Die Hausdurchsuchungen des Büros der Parkschützer am 7.7.2011, sowie der Privatwohnungen einzelner Parkschützer verurteilen wir auf das Schärfste. Statt die oben aufgezeigten Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch die Polizei zu ahnden, versucht die Staatsanwaltschaft, die Parkschützer mit aus der Luft gegriffenen Begründungen, in die kriminelle Ecke zu stellen.

Hier stellt sich die Frage, die auch bereits Amnesty International aufgegriffen hat, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich unabhängig und mit gleicher Härte in den Reihen der sogenannten “Ordnungskräfte” ermittelt.

Darüber hinaus sind diese willkürlichen Hausdurchsuchungen zu diesem Zeitpunkt wohl auch der Versuch, das Medienecho auf die Enthüllungen von Spiegel und Stuttgarter Zeitung zu den Kostenmanipulationen der Bahn zu „deckeln“. So finden sich bei google aktuell 234 Presseberichte zur Hausdurchsuchung und lediglich 41 zum Kostenschwindel der Bahn.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht sich durch diese Vorgänge bestätigt in seiner Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.

(via trueten.de)

Nächste Großkundgebung

Am kommenden Samstag, 09.07.2011, um 14.30 Uhr findet am Hauptbahnhof Stuttgart die nächste Großkundgebung statt, dieses mal mit Menschenkette. Es sprechen Dr. Brigitte Dahlbender, Heinrich Steinfest und Volker Lösch. Musik von Queen Mum and the Kings of Rhythm.

Kundgebung zum neuen Versammlungsgesetz in Sachsen

Ort: Vor dem Landtag
Tag: Mittwoch 20.01.2010
Zeit: 12 Uhr

Die Regierung aus CDU und FDP hat einen Entwurf des Versammlungsgesetzes ausgearbeitet. Dieser soll unter dem Vorwand den Naziaufmarsches am 14. Februar zu verhindern die Versammlungsfreiheit einschränken. Dies ist ein schwerwiegender Einschnitt in ein fundamentales Grundrecht. Es darf nicht sein, dass es Kommunen so leicht gemacht wird eine unbequeme Demonstration zu verhindern.

Hinzu kommt, dass dieses neue Gesetz im Hinblick auf den Naziaufmarsch völlig nutzlos ist. Schon nach der bestehenden Rechtslage wäre es möglich zu verhindern, dass Nazis durch Dresden ziehen.

Ohnehin sind Verbote nicht die richtige Antwort auf Naziaufmärsche, viel eher sollte unser entschlossenes Entgegentreten diese verhindern.

Das Gesetz soll trotz verfassungsrechtlicher Bedenken am Mittwoch, dem 20.01.2010 verabschiedet werden.

Lasst uns an diesem Tag um 12 Uhr vor dem Landtag versammeln, solange wir es noch dürfen!

Quelle: dresden1302

“Eigentlich sollten die Gesetze Aufmärsche von Neonazis verhindern.”

Aus einem Interview in der taz mit einem Verfassungsrichter:

Eigentlich sollten die Gesetze Aufmärsche von Neonazis verhindern. Sie sehen Demonstrationsverbote an historisch belasteten Tagen und Orten vor.

Am 9. November gab es in Bayern keine Verbote, obwohl das neue Gesetz bereits in Kraft ist. Die Gerichte haben die Verbote der Behörden wieder kassiert und gesagt: Gesinnung kann nicht bestraft werden, es müssen konkrete Sicherheitsrisiken vorliegen. Stattdessen behindern die Gesetze die, die sich gegen die Neonazis wenden.

Wie sollte man rechten Aufmärschen denn gesetzlich Einhalt gebieten?

Wenn sie nicht gerade öffentlich den Hitlergruß zeigen, kann man Neonaziaufmärsche nicht per Gesetz verhindern. Damit muss sich eine Demokratie abfinden. Die Bürger sind aufgerufen, sich dagegen zu wenden, das ist viel wichtiger. Man kann die Verantwortung nicht auf Behörden abladen.

(via Thomas)

6000 auf Demonstration für Versammlungsfreiheit in Stuttgart

Bei trueten.de gibt es zur gestrigen Demonstration in Stuttgart für Versammlungsfreiheit einen ausführlichen Bericht. Diese Schilderung zeigt einmal mehr, das es von Seiten des Staates ein bewusstes Ziel ist, Menschen an der Wahrnehmung ihrer Rechte zu hindern bzw. diese einzuschüchtern.

Die Nerven der Teilnehmer des (antikapitalistischen) Block wurden auch nach dem Start der Demonstration belastet. So kam es mehrfach zu Angriffen auf den antikapitalistischen Block durch die Polizei, die, wie ein Sprecher kommentierte, deutlich gezeigt hat “das ihr Demonstrationen ein Dorn im Auge sind. Eine legale und angemeldete Demonstration an der sich Tausende beteiligten, wurde einmal mehr durch teilweise vermummte und äußerst aggressiv auftretende Hundertschaften der Polizei eingeschränkt. Der Versuch einer Einschüchterung wird aber nicht glücken, die Demonstration war erst der Auftakt um die Verschärfung des Versammlungsgesetzes zu verhindern.”

Ich bin gespannt, wann es der erste Politiker als einen Akt der Gnade darstellen wird, das man noch seine Meinung öffentlich äußern darf. Neu wäre das ja nicht, denn wie sagte Schmitt-Vockenhausen (SPD!) bereits vor mehr als 40 Jahren:

Sie können den Schutz des Staates und der Gesellschaft nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.

(Bezogen auf die gegen den Schahbesuch in Berlin demonstrierenden Studenten.)

Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes am 6.12. in Stuttgart

Aufruf des DGB Baden – Württemberg

Ja zur Versammlungsfreiheit!

Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!

Die baden-württembergische Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerecht, sich friedlich zu versammeln, erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden und beinhaltet unvorhersehbare nachteilige Folgen für jeden Veranstalter einer Demonstration. Damit wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt.

· Schon eine Ansammlung von mindestens zwei Personen soll zukünftig als Versammlung gelten.

· Das Grundgesetz gewährleistet die uneingeschränkte Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen.

Trotzdem will die Landesregierung diese Freiheit durch Auflagen einschränken.

· Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt und bestellte Ordner abgelehnt werden.

· Ordner können zukünftig von Behörden registriert werden.

· Die Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.

· Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die “Rechte Dritter”, wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende, eine Rolle spielen.

· Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als “militant” und “einschüchternd” gewertet und verboten werden.

· Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.

Naziaufmärsche werden nicht verhindert

Das erklärte Ziel, mit einem neuen Versammlungsgesetz besser gegen rechtsextremistische Auswüchse vorgehen zu können, wird verfehlt. Im Gegenteil behindert es vielmehr diejenigen, die sich in Versammlungen gegen Rechtextremisten wenden.

Rechtsextreme Auswüchse können am besten durch Verbote von Nazi-Organisationen unterbunden werden und nicht durch Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle trifft.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Versammlungen?

“Sie bieten … die Möglichkeit zur öffentlichen Einflußnahme auf den politischen Prozeß, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest…; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren” (Aus dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts
vom 14.05.1985)

Wir sagen: Dabei soll es bleiben!

Deshalb rufen wir zur Teilnahme an der Demonstration am 6. Dezember 2008 auf.

Siehe auch: www.versammlungsrecht2009.tk

Bilder wird es dann sicher bei Thomas geben, wenn die neue Kamera da ist.

Demonstration gegen Naziaufmarsch in München / Bündnis gegen das geplante Versammlungsrecht in Baden-Württemberg

In Bayern wurde dieses Jahr das Versammlungsrecht bereits verschärft. Begründet wurde das unter Anderem damit, dass man so Naziaufmärsche besser verhindern kann. Erreicht wurde damit genau gar nichts, wie man letzten Samstag in München erleben konnte, als die Braunen ihren Heldengedenkmarsch durchziehen konnten.

Gegen diesen Aufmarsch formierte sich ein breites Bündnis. Einen ausführlicheren Bericht dazu gibt es auf Indymedia.

Bayern bleibt allerdings kein Einzelfall. Der nächste Versuch von “Vater” Staat, das Versammlungsrecht einzuschränken zu verschärfen findet derzeit in Baden-Württemberg statt. Auch dort hat sich ein Bündnis dagegen formiert.


http://www.versammlungsrecht2009.tk/

Stellungsnahme des DGB zur geplanten Änderung des Versammlungsrechtes in Baten-Württemberg

DGB sorgt sich um Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Die Ankündigung der CDU-Landtagsfraktion, das Demonstrationsrecht zu verschärfen, sorgt für gemischte Gefühle beim DGB in Baden-Württemberg. Mit Blick auf die Gesetzesänderung in Bayern fordert der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener eine umfassende Anhörung der demokratischen Organisationen durch den Landtag. “Das berechtigte Ansinnen, rechtsradikalen Umtrieben Einhalt zu gebieten, darf nicht zur Einschränkung von Grundrechten für Alle führen”, fordert DGB-Landeschef Rainer Bliesener.
Für den DGB enthält das neue Bayerische Versammlungsgesetz Regelungen, die die Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit klar erschweren. Aus den praktischen Erfahrungen der Gewerkschaften mit Demonstrationen und Kundgebungen erheben sich große Befürchtungen, ob hier nicht das Kinde mit dem Bade umgeschüttet wird. “Rechtsextremen Strömungen muss die Politik mit Verboten von rechtsradikalen Parteien und Organisationen und einer Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft begegnen. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist aber das Gegenteil einer Stärkung”, meint Rainer Bliesener.
Für die weiteren Beratungen hält der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener folgende Punkte für unverzichtbar:
• Keine Einschränkungen durch Regelungen, die der Willkür Tür und Tor öffnen.
• Keine Meldung von persönlichen Daten von Personen, die nicht mit der Leitung einer Veranstaltung betraut sind.
• Keine Beeinträchtigung des Grundrechtes auf Streik.
• Keine erweiterte Datenerhebung und Bild- und Tonaufnahmen als in der bisherigen Gesetzesregelung.

DGB-Pressestelle

Geplante Änderung des Versammlungsgesetz in Baden-Württembergs

Es war natürlich klar, das Bayern auf Dauer nicht alleine stehen wird mit seiner Änderung des Versammlungsgesetzes. Als nächtes zieht Baden-Würtemberg nach.

Siehe dazu: “CDU will in Baden-Württemberg das Versammlungsrecht aushöhlen” bei scharf links sowie “Landesregierung Baden-Württembergs will Demonstrationsrecht beschränken” bei Daten-Speicherung.de.

Es soll gesetzlich verankert werden, dass die Versammlungsbehörde im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung für ihre Maßnahmen auch die von der Versammlung ausgehenden Beeinträchtigungen Dritter zu berücksichtigen hat. Auch hierzu stellen sich viele Fragen: Wer entscheidet darüber wann und ob eine Veranstaltung verhältnismäßig ist? Welcher Dritte ist gegebenenfalls beeinträchtigt? Der Arbeitgeber bei einer Streikdemo? Der Waffenhändler bei einer Informationsveranstaltung? Die Botschaft eines kriegsführenden Landes bei einer Friedensdemo?

Bei Daten-Speicherung.de findet man auch noch ein Beitrag zur geplanten Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg. Darin enthalten sind u.a. Forderungen wie:

Die Festnahme einer Person soll keiner richterlichen Überprüfung bedürfen, “wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes des Gewahrsams ergehen würde”. Richterliche Entscheidungen sollen künftig auch mündlich ergehen dürfen und ohne Mitteilung an den Betroffenen wirksam sein.

Hier wird dann sicher in Zukunft gelten: Erst schießen, dann fragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die anderen Bundesländer nachziehen. Deutschland ist weiter auf dem Weg zum Überwachungs- und Polizeistaat ohne Rechte seiner Bürger.

Unseren Größten Verfassungsschützer aller Zeiten (GröVaZ), Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, wird es freuen.


(Ersteller der Grafik unbekannt)

Ein Sieg für die Versammlungsfreiheit!

Erste Stellungnahme zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Mittwoch, 16. Juli 2008

Klage von Michael Backmund gegen den Freistaat Bayern:
Polizeieinsatz gegen dju-Veranstaltung war rechtswidrig – die Polizei darf Versammlungen in geschlossenen Räumen nicht beobachten und überwachen.
Ein Anwesenheitsrecht gibt es für die Polizei nicht.

“Das VGH-Urteil vom 16. Juli 2008 stellt unmissverständlich klar: Die Beobachtung und Überwachung von Versammlungen in geschlossenen Räumen durch Polizisten ist verfassungswidrig und ein generelles Anwesenheitsrecht der Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen, wie es jahrelang immer wieder gegen den Willen vieler Veranstalter praktiziert wurde und wie es auch im neuen Bayerischen Versammlungsgesetz vorgesehen wird, ist ebenfalls eindeutig rechtswidrig. Es stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte aller Bürger dar und ist somit ein fundamentaler Angriff auf die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Das Urteil stärkt damit die Kritik am obrigkeitsstaalichen Geist des neuen Bayerischen Versammlungsgesetzes der CSU-Staatsregierung. Die Rechtsauffassung des Polizeipräsidiums München, das für sich stets ein generalpräventives Anwesenheitsrecht in Anspruch genommen hat, atmet obrigkeitsstaatlichen Geist und war ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Jetzt steht fest: Die Praxis der Münchner Polizei war seit Jahren eindeutig verfassungswidrig. In Zukunft muss sich niemand mehr die Überwachung seiner Veranstaltungen durch die Anwesenheit von Polizisten gefallen lassen.

Mit diesem Urteil ist das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gestärkt worden. Es darf in Zukunft nicht durch eine polizeipräventive und grundgesetzwidrige Überwachungspraxis weiter ausgehöhlt und eingeschränkt werden.

Genauso wie das Argument der Polizei vorgeschoben war, eine Veranstaltung gegen den erklärten Willen der Veranstalter und der Teilnehmer durch Beobachtung und Überwachung schützen zu wollen, ist díe Behauptung der Staatsregierung vorgeschoben, das neue Versammlungsgesetz diene dem Kampf gegen Rechtsextremismus. Im Gegenteil wird das neue Gesetz, wie viele ehemalige KZ-Häftlinge und Initiativen gegen Neonazismus festgestellt haben, den Protest und Widerstand gegen Rechtsradikalismus und die demokratische Verhinderung von Naziaufmärschen auf der Straße sogar erschweren. Genauso wie wir für das uneingeschränkte Versammlungsrecht in geschlossen Räumen gestritten haben, werden wir auch das gestern von der CSU-Landtagsmehrheit beschlossene neue Versammlungsgesetz zu Fall bringen – es ist eindeutig rechts- und verfassungswidrig und Ausdruck einer autoritären und obrigkeitsstaatlichen Haltung sowie ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat.”

Michael Backmund,
Mitglied im Vorstand der Deutschen JournalistInnen- und Journalistenunion (dju) bei ver.di, Kreisverband München

Stellungnahme der FDJ zu den Angriffen auf die Versammlungsfreiheit

(Download als PDF-Datei)

Freie Deutsche Jugend
Zentralrat
www.FDJ.de

Stellungnahme der FDJ zu den Angriffen auf die Versammlungsfreiheit

Die Bayrische Staatsregierung hat einen Entwurf für ein Bayrisches Versammlungsgesetz vorgelegt, das sie noch dieses Jahr beschließen lassen will. Es schränkt die Versammlungsfreiheit ein. Weitere Bundesländer haben bereits eigene Entwürfe vorgelegt oder arbeiten daran.

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht (GG Art. 8) und war bisher durch ein Bundesgesetz geregelt. Durch die sogenannte Föderalismusreform ist sie zum Spielball der Länder geworden. Die Bundesländer haben das Recht erhalten, das Versammlungsrecht durch eigene Gesetze zu regeln.

Dieses Grundrecht – auf der Straße jetzt schon täglich von der Staatsgewalt niedergeknüppelt und per Grundgesetz auf “Deutsche” beschränkt- wird damit auch noch zum Opfer der reaktionären, feudalistischen Kleinstaaterei. Eines unserer wichtigsten Grundrechte gegenüber dem Staat: Zerschlagen in 16 unterschiedliche Gesetze! Unsere Möglichkeit zum Widerstand: Gespalten!

Hier zeigt der Föderalismus seine wahre, hässliche Fratze. Am Leben geblieben durch die Feigheit der deutschen Bourgeoisie, den Feudalismus nicht vollständig abgeschafft zu haben. Von den Herrschenden schon immer genutzt den Wiederstand zu spalten und niederzuschlagen, wie beispielsweise die Rätebewegung 1918/19. Und nicht zuletzt die Ursache für die Herausbildung besonders reaktionärer Horte, wie z.B. Bayern – Brutstätte der NSDAP.

Die DDR hat Schluss gemacht mit diesem Relikt aus dem Feudalismus und auf deutschen Boden erstmals den modernen Zentralstaat errichtet. Eine Republik auf antifaschistisch, demokratischer Grundlage, mit Grundrechten, die unteilbar waren und durch die Aufhebung des Rechtes auf Ausbeutung erstmals für alle Menschen gleiche Vorraussetzungen schuf, ihr Recht wahrzunehmen.

Auch in dieser Hinsicht ist die Annexion der DDR durch die BRD ein unermesslicher gesellschaftlicher Rückschritt, mit ihr ging auch die Zerschlagung des Zentralstaates DDR in sechs Bundesländer einher.

Ein Rückschritt in mittelalterliche Zustände über den auch bunte Häuserfassaden und leuchtende Werbeschilder nicht hinwegtäuschen können.

Auf der anderen Seite ist es gerade dieser Rückschritt, von dem sich der deutsche Imperialismus nährt, in dieser Zeit, in der der absterbende Kapitalismus seinen letzten, zerstörerischen Überlebenskampf führt. Allen Imperialisten voran der Deutsche, der sich durch die Annexion der DDR zum dritten Mal in Position gebracht hat, den Weltfrieden zu gefährden.

Deswegen und nur deswegen haben die Herrschenden ihren Föderalismus “reformiert”, haben sie 25 Grundgesetzartikel umgeschrieben. Denn die sogenannte Föderalismusreform hatte nur ein Ziel: Den staatlichen Gewaltenapparat in den Händen des Bundes zu zentralisieren und die Rechte der Bevölkerung dem Wettbewerb um die reaktionärsten Landesgesetze preiszugeben und so den Widerstand zu spalten. Das Versammlungsgesetz ist hier nur ein gravierendes Beispiel.

Das ist ein Teil der Kriegsvorbereitung nach innen und das ist ein Teil der Annexionspolitik gegen die DDR, die mit dieser Änderung des Grundgesetzes ihren letzten Schliff bekommt. So wurde mit der Föderalismusreform auch die Verpflichtung des Bundes aufgehoben, im gesamten Bundesgebiet für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen. Die westdeutschen Imperialisten hatten nie vor, diesen einst so heiligen Grundsatz in der DDR zu verwirklichen. Ihrer so geschaffenen Realität im Annexionsgebiet setzen sie damit nur noch den Stempel der Legalität auf, und legen damit zugleich die Bedingungen für die künftige Eroberungspolitik des deutschen Imperialismus fest.

Wir werden nicht kampflos zusehen, wie die Versammlungsfreiheit in 16 Gesetzen zerfleddert wird.

Die Föderalismusreform muss aufgehoben werden. Wir brauchen unsere Grundrechte, um gegen diesen Notstand der bürgerlichen Republik zu kämpfen und gegen seine Ursache, die Annexion der DDR.