Archiv für die Kategorie ‘Versammlungsgesetz’

Juhu, Versammlungsfreiheit!

Eine der großen Errungenschaften1 der Niederlage des Sozialismus ist ja, dass es endlich in ganz Deutschland Versammlungsfreiheit gibt. Und natürlich würden auch Proteste niemals unterdrückt werden, wir sind ja hier nicht in Ägypten! Es gibt viele, tolle Beispiele, wie sich der fürsorgliche Staat für das höchste Gut der Demokratie, die Versammlungsfreiheit, einsetzt.

Zum Beispiel am 8. Mai bei der Abschiebung 22-jährigen Roma und ihres kleinen Kindes nach Serbien in Dresden.

(…) Auf die Versuche, die Abfahrt des Reisebusses in die serbische Hauptstadt Belgrad mit Sitzblockaden zu verhindern, reagierten die eingesetzten etwa 70 Beamtinnen und Beamten mit gezielten Faustschlägen, verbalen Attacken und dem Einsatz von Pfefferspray. (…)

Da haben sich unsere guten Polizisten aber ordentlich zurück gehalten. Woanders gäbe es soviel Verständnis nicht.

Aktuell im Blickpunkt sind Blockupy Aktionen in Frankfurt a. M., wo ursprünglich mit einem Handstreich alle Proteste verboten wurden und 200 Personen ein Aufenthaltsverbot für die gesamte Innenstadt bekamen. Inzwischen mussten die meisten dieser Einschränkungen zurückgenommen werden.

Aber auch wenn von linken Kräften eine Demonstration durchgeführt werden kann, dann nur unter massivster Polizeipräsenz, wie man am 1. Mai immer wieder in Stuttgart erleben muss. So schreibt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Die revolutionäre 1. Mai-Demonstration in Stuttgart wird mit einem wandernden, hochgerüsteten Polizeikessel durch die Stadt “begleitet”. Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer und Abschreckung potenzieller Teilnehmer unter den Passanten ist die Absicht. Pressefotografen, die dieses Szenario festhalten, wird mit Platzverweis gedroht, weil “weil einzelne Beamte es ablehnen, fotografiert zu werden”.

Dies steht ganz im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (Az. 6 C 12.11), das feststellt, dass ein Polizeieinsatz ein “zeitgeschichtliches Ereignis” ist, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.

Weitere Fälle der letzten Tage bei trueten.de

Versammlungsfreiheit? Na ja… Der Staat tut alles, um diese soweit wie nur irgend möglich einzuschränken.

  1. Wer hier Ironie vermutet, liegt richtig! []

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit: Grundsatzerklärung gegen jeden Extremismusbegriff

Quelle: www.versammlungsrecht.info

Grundsatzerklärung gegen jeden Extremismusbegriff

Mit Sorge nimmt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die zunehmende Gleichsetzung “linker” und “rechter” Politik zur Kenntnis. Insbesondere im Vorfeld antifaschistischer Proteste gegen Naziaufmärsche bestimmen derartige Argumentationen die öffentliche Debatte.

Eine besondere Qualität erreicht dieser Vorstoß im juristisch stark umstrittenen Sächsischen Versammlungsgesetz. Hier heißt es unter Anderem, dass Versammlungen verboten werden können, wenn “Organe oder Vertreter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft als vorbildlich oder ehrenhaft” (§15 SächsVersG) dargestellt werden.

Auch die baden-württembergische Landesregierung, vertreten durch Innenminister Gall (SPD), erklärte in einer Stellungnahme im November 2011 ein „Konsequent repressives Vorgehen“ für notwendig und befürwortet eine „Präventionsarbeit in allen Phänomenbereichen (…), um extremistischen Bestrebungen den Nährboden zu entziehen.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt jede Gleichstellung linker Politik mit rechten und nationalsozialistischen Umtrieben und die hieraus folgende Diskreditierung von antifaschistischem Engagement konsequent ab! Die zunehmende Etablierung von Extremismustheorien in gesellschaftspolitischen Debatten widerspricht grundlegend dem Bild gelebter Demokratie.

Als spektrenübergreifendes Bündnis auf antifaschistischer Grundlage haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl positiver Erfahrungen sammeln können. Hieran möchten und werden wir weiterhin anknüpfen.

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, 09. Februar 2012

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Zur Durchsuchung des Büros der Parkschützer in Stuttgart erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Einsatz bewaffneter Zivilfahnder verstößt gegen Versammlungsrecht

Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements (GWM) am 20.6.2011 weist das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.

Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders nicht geschehen.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.

Wir weisen weiter darauf hin, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an zwei Bedingungen geknüpft ist: „friedlich und ohne Waffen“.

Entdecken Versammlungsteilnehmer Personen in Zivil mit Schusswaffen in der Versammlung, so ist es durchaus angezeigt, diese Personen aus der Versammlung zu entfernen, da die gesamte Versammlung andernfalls verboten und aufgelöst werden kann. Ganz abgesehen von der Gefährdung der Versammlungsteilnehmer durch diese Schusswaffe.

Thomas Trüten, Bündnissprecher, kritisiert auch die Informationspolitik der Pressestelle der Polizei: „Die Pressestelle spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie? Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21-Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“

Thomas Trüten weiter: „Der Einsatz von Zivilfahndern als „Agent Provocateur“ gehört inzwischen offensichtlich zur Polizeipraxis. Ich verweise auf ähnliche Vorgänge beim G8-Gipfel in Heiligendamm und nicht zuletzt am 30.9.2010 in Stuttgart.“

Die Hausdurchsuchungen des Büros der Parkschützer am 7.7.2011, sowie der Privatwohnungen einzelner Parkschützer verurteilen wir auf das Schärfste. Statt die oben aufgezeigten Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch die Polizei zu ahnden, versucht die Staatsanwaltschaft, die Parkschützer mit aus der Luft gegriffenen Begründungen, in die kriminelle Ecke zu stellen.

Hier stellt sich die Frage, die auch bereits Amnesty International aufgegriffen hat, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich unabhängig und mit gleicher Härte in den Reihen der sogenannten “Ordnungskräfte” ermittelt.

Darüber hinaus sind diese willkürlichen Hausdurchsuchungen zu diesem Zeitpunkt wohl auch der Versuch, das Medienecho auf die Enthüllungen von Spiegel und Stuttgarter Zeitung zu den Kostenmanipulationen der Bahn zu „deckeln“. So finden sich bei google aktuell 234 Presseberichte zur Hausdurchsuchung und lediglich 41 zum Kostenschwindel der Bahn.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht sich durch diese Vorgänge bestätigt in seiner Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.

(via trueten.de)

Nächste Großkundgebung

Am kommenden Samstag, 09.07.2011, um 14.30 Uhr findet am Hauptbahnhof Stuttgart die nächste Großkundgebung statt, dieses mal mit Menschenkette. Es sprechen Dr. Brigitte Dahlbender, Heinrich Steinfest und Volker Lösch. Musik von Queen Mum and the Kings of Rhythm.

Kundgebung zum neuen Versammlungsgesetz in Sachsen

Ort: Vor dem Landtag
Tag: Mittwoch 20.01.2010
Zeit: 12 Uhr

Die Regierung aus CDU und FDP hat einen Entwurf des Versammlungsgesetzes ausgearbeitet. Dieser soll unter dem Vorwand den Naziaufmarsches am 14. Februar zu verhindern die Versammlungsfreiheit einschränken. Dies ist ein schwerwiegender Einschnitt in ein fundamentales Grundrecht. Es darf nicht sein, dass es Kommunen so leicht gemacht wird eine unbequeme Demonstration zu verhindern.

Hinzu kommt, dass dieses neue Gesetz im Hinblick auf den Naziaufmarsch völlig nutzlos ist. Schon nach der bestehenden Rechtslage wäre es möglich zu verhindern, dass Nazis durch Dresden ziehen.

Ohnehin sind Verbote nicht die richtige Antwort auf Naziaufmärsche, viel eher sollte unser entschlossenes Entgegentreten diese verhindern.

Das Gesetz soll trotz verfassungsrechtlicher Bedenken am Mittwoch, dem 20.01.2010 verabschiedet werden.

Lasst uns an diesem Tag um 12 Uhr vor dem Landtag versammeln, solange wir es noch dürfen!

Quelle: dresden1302

“Eigentlich sollten die Gesetze Aufmärsche von Neonazis verhindern.”

Aus einem Interview in der taz mit einem Verfassungsrichter:

Eigentlich sollten die Gesetze Aufmärsche von Neonazis verhindern. Sie sehen Demonstrationsverbote an historisch belasteten Tagen und Orten vor.

Am 9. November gab es in Bayern keine Verbote, obwohl das neue Gesetz bereits in Kraft ist. Die Gerichte haben die Verbote der Behörden wieder kassiert und gesagt: Gesinnung kann nicht bestraft werden, es müssen konkrete Sicherheitsrisiken vorliegen. Stattdessen behindern die Gesetze die, die sich gegen die Neonazis wenden.

Wie sollte man rechten Aufmärschen denn gesetzlich Einhalt gebieten?

Wenn sie nicht gerade öffentlich den Hitlergruß zeigen, kann man Neonaziaufmärsche nicht per Gesetz verhindern. Damit muss sich eine Demokratie abfinden. Die Bürger sind aufgerufen, sich dagegen zu wenden, das ist viel wichtiger. Man kann die Verantwortung nicht auf Behörden abladen.

(via Thomas)

6000 auf Demonstration für Versammlungsfreiheit in Stuttgart

Bei trueten.de gibt es zur gestrigen Demonstration in Stuttgart für Versammlungsfreiheit einen ausführlichen Bericht. Diese Schilderung zeigt einmal mehr, das es von Seiten des Staates ein bewusstes Ziel ist, Menschen an der Wahrnehmung ihrer Rechte zu hindern bzw. diese einzuschüchtern.

Die Nerven der Teilnehmer des (antikapitalistischen) Block wurden auch nach dem Start der Demonstration belastet. So kam es mehrfach zu Angriffen auf den antikapitalistischen Block durch die Polizei, die, wie ein Sprecher kommentierte, deutlich gezeigt hat “das ihr Demonstrationen ein Dorn im Auge sind. Eine legale und angemeldete Demonstration an der sich Tausende beteiligten, wurde einmal mehr durch teilweise vermummte und äußerst aggressiv auftretende Hundertschaften der Polizei eingeschränkt. Der Versuch einer Einschüchterung wird aber nicht glücken, die Demonstration war erst der Auftakt um die Verschärfung des Versammlungsgesetzes zu verhindern.”

Ich bin gespannt, wann es der erste Politiker als einen Akt der Gnade darstellen wird, das man noch seine Meinung öffentlich äußern darf. Neu wäre das ja nicht, denn wie sagte Schmitt-Vockenhausen (SPD!) bereits vor mehr als 40 Jahren:

Sie können den Schutz des Staates und der Gesellschaft nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.

(Bezogen auf die gegen den Schahbesuch in Berlin demonstrierenden Studenten.)

Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes am 6.12. in Stuttgart

Aufruf des DGB Baden – Württemberg

Ja zur Versammlungsfreiheit!

Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!

Die baden-württembergische Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerecht, sich friedlich zu versammeln, erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden und beinhaltet unvorhersehbare nachteilige Folgen für jeden Veranstalter einer Demonstration. Damit wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt.

· Schon eine Ansammlung von mindestens zwei Personen soll zukünftig als Versammlung gelten.

· Das Grundgesetz gewährleistet die uneingeschränkte Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen.

Trotzdem will die Landesregierung diese Freiheit durch Auflagen einschränken.

· Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt und bestellte Ordner abgelehnt werden.

· Ordner können zukünftig von Behörden registriert werden.

· Die Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.

· Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die “Rechte Dritter”, wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende, eine Rolle spielen.

· Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als “militant” und “einschüchternd” gewertet und verboten werden.

· Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.

Naziaufmärsche werden nicht verhindert

Das erklärte Ziel, mit einem neuen Versammlungsgesetz besser gegen rechtsextremistische Auswüchse vorgehen zu können, wird verfehlt. Im Gegenteil behindert es vielmehr diejenigen, die sich in Versammlungen gegen Rechtextremisten wenden.

Rechtsextreme Auswüchse können am besten durch Verbote von Nazi-Organisationen unterbunden werden und nicht durch Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle trifft.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Versammlungen?

“Sie bieten … die Möglichkeit zur öffentlichen Einflußnahme auf den politischen Prozeß, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest…; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren” (Aus dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts
vom 14.05.1985)

Wir sagen: Dabei soll es bleiben!

Deshalb rufen wir zur Teilnahme an der Demonstration am 6. Dezember 2008 auf.

Siehe auch: www.versammlungsrecht2009.tk

Bilder wird es dann sicher bei Thomas geben, wenn die neue Kamera da ist.

Demonstration gegen Naziaufmarsch in München / Bündnis gegen das geplante Versammlungsrecht in Baden-Württemberg

In Bayern wurde dieses Jahr das Versammlungsrecht bereits verschärft. Begründet wurde das unter Anderem damit, dass man so Naziaufmärsche besser verhindern kann. Erreicht wurde damit genau gar nichts, wie man letzten Samstag in München erleben konnte, als die Braunen ihren Heldengedenkmarsch durchziehen konnten.

Gegen diesen Aufmarsch formierte sich ein breites Bündnis. Einen ausführlicheren Bericht dazu gibt es auf Indymedia.

Bayern bleibt allerdings kein Einzelfall. Der nächste Versuch von “Vater” Staat, das Versammlungsrecht einzuschränken zu verschärfen findet derzeit in Baden-Württemberg statt. Auch dort hat sich ein Bündnis dagegen formiert.


http://www.versammlungsrecht2009.tk/

Stellungsnahme des DGB zur geplanten Änderung des Versammlungsrechtes in Baten-Württemberg

DGB sorgt sich um Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Die Ankündigung der CDU-Landtagsfraktion, das Demonstrationsrecht zu verschärfen, sorgt für gemischte Gefühle beim DGB in Baden-Württemberg. Mit Blick auf die Gesetzesänderung in Bayern fordert der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener eine umfassende Anhörung der demokratischen Organisationen durch den Landtag. “Das berechtigte Ansinnen, rechtsradikalen Umtrieben Einhalt zu gebieten, darf nicht zur Einschränkung von Grundrechten für Alle führen”, fordert DGB-Landeschef Rainer Bliesener.
Für den DGB enthält das neue Bayerische Versammlungsgesetz Regelungen, die die Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit klar erschweren. Aus den praktischen Erfahrungen der Gewerkschaften mit Demonstrationen und Kundgebungen erheben sich große Befürchtungen, ob hier nicht das Kinde mit dem Bade umgeschüttet wird. “Rechtsextremen Strömungen muss die Politik mit Verboten von rechtsradikalen Parteien und Organisationen und einer Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft begegnen. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist aber das Gegenteil einer Stärkung”, meint Rainer Bliesener.
Für die weiteren Beratungen hält der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener folgende Punkte für unverzichtbar:
• Keine Einschränkungen durch Regelungen, die der Willkür Tür und Tor öffnen.
• Keine Meldung von persönlichen Daten von Personen, die nicht mit der Leitung einer Veranstaltung betraut sind.
• Keine Beeinträchtigung des Grundrechtes auf Streik.
• Keine erweiterte Datenerhebung und Bild- und Tonaufnahmen als in der bisherigen Gesetzesregelung.

DGB-Pressestelle

Geplante Änderung des Versammlungsgesetz in Baden-Württembergs

Es war natürlich klar, das Bayern auf Dauer nicht alleine stehen wird mit seiner Änderung des Versammlungsgesetzes. Als nächtes zieht Baden-Würtemberg nach.

Siehe dazu: “CDU will in Baden-Württemberg das Versammlungsrecht aushöhlen” bei scharf links sowie “Landesregierung Baden-Württembergs will Demonstrationsrecht beschränken” bei Daten-Speicherung.de.

Es soll gesetzlich verankert werden, dass die Versammlungsbehörde im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung für ihre Maßnahmen auch die von der Versammlung ausgehenden Beeinträchtigungen Dritter zu berücksichtigen hat. Auch hierzu stellen sich viele Fragen: Wer entscheidet darüber wann und ob eine Veranstaltung verhältnismäßig ist? Welcher Dritte ist gegebenenfalls beeinträchtigt? Der Arbeitgeber bei einer Streikdemo? Der Waffenhändler bei einer Informationsveranstaltung? Die Botschaft eines kriegsführenden Landes bei einer Friedensdemo?

Bei Daten-Speicherung.de findet man auch noch ein Beitrag zur geplanten Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg. Darin enthalten sind u.a. Forderungen wie:

Die Festnahme einer Person soll keiner richterlichen Überprüfung bedürfen, “wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes des Gewahrsams ergehen würde”. Richterliche Entscheidungen sollen künftig auch mündlich ergehen dürfen und ohne Mitteilung an den Betroffenen wirksam sein.

Hier wird dann sicher in Zukunft gelten: Erst schießen, dann fragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die anderen Bundesländer nachziehen. Deutschland ist weiter auf dem Weg zum Überwachungs- und Polizeistaat ohne Rechte seiner Bürger.

Unseren Größten Verfassungsschützer aller Zeiten (GröVaZ), Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, wird es freuen.


(Ersteller der Grafik unbekannt)